Teilnahmebedingungen

  1. Smartphone-Gewinnspiel
    Veranstalter des Gewinnspiels ist die congstar GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Das Gewinnspiel gilt für den auf der Freunde werben-Seite genannten Zeitraum.

    Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der congstar GmbH sowie Personen unter 18 Jahren. Jeder, der über das Formular https://freundewerben.congstar.de eine entsprechend der congstar-Freundschaftswerbung-Teilnahmebedingungen gültige Empfehlung versendet, nimmt automatisch am Gewinnspiel teil.

    Unter allen Empfehlungen wird nach Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels das angezeigte Smartphones verlost. Eine Barauszahlung, Tausch oder Übertragung der Preise auf dritte Personen ist nicht möglich. Die Teilnahme ist nur durch schriftliche Empfehlung des Teilnehmers zulässig. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Versand des Smartphones erfolgt ausschließlich an die bei congstar hinterlegte Vertragsanschrift. Der Gewinner wird per E-Mail oder Telefon informiert. Der Gewinnanspruch verfällt, wenn der Gewinner nicht ermittelbar ist oder sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gewinns beim Veranstalter meldet.

    Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer vom Gewinnspiel sofort und aus wichtigem Grund auszuschließen. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel an dem Gewinn und wird spätestens mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz erhoben, verarbeitet und genutzt.
  2. Teilnahme am Programm „congstar Freunde werben“
    Der Empfehler darf nach den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen congstar Produktgruppen empfehlen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. Eine prämienwirksame Empfehlung kann nur über Produkte und Tarife auf der Internetseite der congstar www.congstar.de/freunde erfolgen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. congstar ist berechtigt, diese Produkte/Tarife jederzeit zu ändern, bestehende Produkte herauszunehmen, neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Produkten zu ändern. Um als Empfehler tätig zu werden, ist die Versendung der Empfehlungs-E-Mail, Whats App Nachricht, Facebook Messenger Nachricht und SMS Nachricht (im folgenden „Empfehlungsnachrichten“) an den von dem Empfehler gewünschten Empfänger erforderlich.
  3. Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme und Obliegenheiten des Empfehlers
    Der Empfehler muss eine natürliche Person sein, das 18. Lebensjahr vollendet, congstar Kunde und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Vertriebspartner oder Dienstleister im direkten Kundenkontakt der congstar GmbH und des Konzerns Deutsche Telekom AG. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Ein Einsatz Dritter ist untersagt. Der Empfehler sichert zu, dass seine Teilnahme am Programm, soweit er ausschließlich Sachprämien- oder Guthabenprämien auswählt, nicht geschäftlich oder gewerblich erfolgt.
  4. Voraussetzung für die Versendung von Empfehlungsnachrichten
    1. Der Empfehler darf eine Empfehlungsnachricht nur dann verschicken, wenn der Empfehlungsempfänger ihm gegenüber in den Erhalt entsprechender Nachrichten, in die Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch die congstar GmbH bzw. zu dem Zweck der Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen der congstar GmbH im Rahmen des Empfehlungsprogramms nachweisbar eingewilligt hat. Andernfalls ist der Empfehler verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung oder Verwendung ihrer Daten oder unaufgeforderter Kontaktaufnahme gegenüber congstar GmbH geltend machen.
    2. Der Empfehler darf die Absender-Adresse seiner Empfehlungsnachrichten nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der Empfehlungsnachricht sei die congstar GmbH oder ein Unternehmen des Konzerns Deutsche Telekom.
    3. congstar ermöglicht dem Empfehler über technische Systeme die oben genannten Versendungsmöglichkeiten so zu bedienen, dass durch anklicken der verschiedenen Button entweder der entsprechende Client des Empfehlers geöffnet wird und ein von congstar vorgegebener Empfehlungstext automatisiert eingefügt wird, oder ein Empfehlungslink generiert wird, der von dem Empfehler über die vorgegebenen Versendungsmöglichkeiten versandt werden kann.
    4. Der Empfehler ist verpflichtet, die von congstar vorgegebenen Texte und Links unverändert zu übernehmen. Änderungen hieran sind mit Ausnahme der Ergänzung einer persönlichen Anrede bzw. eines persönlichen Grußes nicht gestattet. Ergänzungen oder Änderungen, welche sich auf das Produkt/die Dienstleistung oder Aussagen zu congstar bzw. eines Wettbewerbers der congstar beziehen, sind strengstens untersagt. Dies betrifft insbesondere aber nicht abschließend Änderungen der Beschreibung des Produktes/der Dienstleistung und/oder pauschale Herabsetzungen von Wettbewerbern und/oder pauschale Sparaussagen. Im Falle eines Verstoßes gegen vorgenannte Regelungen ist der Empfehler verantwortlich für sämtliche Ansprüche Dritter, die diese wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geltend machen, und hat die congstar GmbH von allen durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten freizustellen. Es gilt ergänzend Ziffer 9.
    5. Der Empfehler ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für die congstar GmbH oder ein Konzernunternehmen der Deutschen Telekom abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
    6. Die durch den Empfehler versendete Empfehlungsnachricht darf keine Darstellung von Gewalt oder sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter enthalten.
  5. Prämienvoraussetzungen
    1. Der Anspruch auf die Prämie wird nur wirksam, wenn der Empfehlungsempfänger innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Versand über den Empfehlungs-Link einen Vertrag mit der congstar GmbH abschließt. Durch den Link in der Empfehlungsnachricht wird ein sogenanntes Cookie auf dem Endgerät des Empfehlungsempfängers gespeichert. Falls dieses Cookie gelöscht oder durch manuelle Browsereinstellung verhindert wird, kann der anschließende Vertragsschluss aus technischen Gründen nicht prämiert werden.
    2. Die Höhe der Prämie ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der erfolgreichen Vermittlung jeweils gültigen Prämientabelle des „congstar Freunde werben“ Programms. Bis zur Bestätigung Ihrer erfolgreichen Vermittlung und zur Prämienbereitstellung können in Ausnahmefällen bis zu vier Monate vergehen.
    3. Der etwaige Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar (mit Ausnahme einer Übertragung an den Geworbenen gem. Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen), verrechenbar oder belastbar. Nicht prämienfähig sind Verträge, die der Neukunde storniert oder widerruft oder die seitens congstar GmbH aus berechtigtem Interesse gekündigt wurden (z.B. bei Nichtzahlung der Vertragsleistung).
    4. Im Rahmen des „congstar Freunde werben“ Programms ist der Empfehler berechtigt, bis zu insgesamt 20 congstar Verträge innerhalb eines Kalenderjahres zu vermitteln. Darüberhinausgehende Vermittlungen werden nicht vergütet.
    5. Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn der Empfehler im Rahmen der Vertragsempfehlung gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen aus Ziffer 3, 4 und 6 der Teilnahmebedingungen, verstoßen hat.
    6. Das Empfehlungsprogramm ist nicht mit anderen congstar Vorteilsprogrammen kombinierbar.
    7. Klickt der Geworbene während des Bestellprozesses auf Drittanbieterseiten oder gibt einen Gutscheincode ein, besteht kein Prämienanspruch.
  6. Freunde werben-Cockpit
    Die congstar GmbH betreibt für das Programm ein Freunde werben-Cockpit, in dem der Empfehler den jeweiligen Status der von ihm versendeten Empfehlungen einsehen kann. Weitere Informationen zum Freunde werben-Cockpit finden Sie unter dem Punkt „Verwendung von Informationen und Daten des Empfehlers und des Geworbenen“. Sollte ihr Cockpit 3 Jahre nicht aktiv genutzt worden sein und alle Vorgänge sind final bearbeitet, löschen wir ihr Cockpit. Die Löschung erfolgt nach Ankündigung per E-Mail nach 60 Tagen.
  7. Unzulässige Werbemaßnahmen
    1. Das Programm „congstar Freunde werben“ basiert ausschließlich auf der Versendung von Empfehlungsnachrichten gemäß Ziffer 1 Satz 4 welche einen von der congstar GmbH bereitgestellten Link und/oder Text beinhalten, mit vorheriger Einwilligung des Empfängers. Andere Werbeformen sind ausdrücklich untersagt. Dem Werber ist es insbesondere ausdrücklich untersagt, andere Vermarktungsformen (Internet, Telefon, Fax etc.) zur Kundengewinnung im Rahmen des Programmes zu nutzen. Eine Verbreitung der Empfehlungslinks über Massenmedien wie E-Mail-Newsletter, Webseiten oder ähnliches ist ebenfalls untersagt.
    2. Es ist dem Empfehler untersagt, prämienpflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.
  8. Sperrung und Provisionsentzug
    Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Empfehlers gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen aus Ziffer 3 und 6 der Teilnahmebedingungen, ist die congstar GmbH berechtigt, dem Empfehler die Prämien zu entziehen. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche der congstar GmbH bleiben unberührt.
  9. Kosten der Nutzung des „congstar Freunde werben“ Programms
    Die Nutzung des „congstar Freunde werben“ Programms ist für den Empfehler kostenlos. Er trägt lediglich die für die Herstellung der Internet-Verbindung anfallenden Kosten sowie die Kosten der Kontaktaufnahme zu dem Geworbenen.
  10. Freistellungsanspruch
    Der Empfehler verpflichtet sich, die congstar GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die geltend gemacht werden, weil der Empfehler die Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen verletzt hat. Darüber hinaus wird der Empfehler der congstar GmbH die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere auch Ordnungsgelder, interne Kosten und externe Verfahrenskosten in diesem Zusammenhang entstehen.
  11. Übertragung des Prämierungsanspruchs
    Dem Empfehler ist es gestattet, den von ihm erworbenen Prämienanspruch anteilig oder vollständig auf den Geworbenen zu übertragen. Mit der Mitteilung an die congstar GmbH über die vollständige/anteilige Übertragung seines Anspruchs hat der Empfehler in der mitgeteilten Höhe keinen eigenen Anspruch mehr gegen die congstar GmbH. Im Fall der anteiligen oder vollständigen Übertragung seines Anspruchs hat der Geworbene ausschließlich die Möglichkeit zwischen einer Sach- oder Guthabenprämie zu wählen.
  12. Sach- und Guthabenprämien, Spenden
    Der Empfehler kann zwischen folgenden Prämierungsoptionen wählen: Sachprämie, Guthabenprämie oder Spende an eine gemeinnützige Organisation. Bei der Wahl einer Guthabenprämie erhält der Empfehler eine entsprechende Gutschrift auf seinem congstar Vertragskonto. Die Gutschrift kann nur auf einen nicht gekündigten congstar Vertrag/ Rufnummer gebucht werden. Das Angebot von Sachprämien ist freibleibend und gilt nur solange der Vorrat reicht. Ein Anspruch auf eine konkrete Sachprämie besteht nicht. Eine Auszahlung von Bargeld für Sach- und Guthabenprämien erfolgt nicht. Bei mehreren erfolgreichen Vermittlungen können die Prämien nicht zu einer Prämie zusammengefasst werden. Jede erfolgreiche Vermittlung wird jeweils gesondert prämiert. In Bezug auf die Prämienoption „Spende“ hat der Empfehler die Möglichkeit aus einer von congstar vorgegebenen Anzahl von Spendenorganisationen auszuwählen, welche er begünstigen möchte. Die Spende erfolgt im Namen des Empfehlers. Der Empfehler erhält einmal jährlich auf postalischem Weg eine Spendenquittung von der ausgewählten Organisation. Hat der Empfehler seinen Prämienanspruch anteilig an den Geworbenen übertragen, so ist eine Spende des Restbetrages nicht möglich. Ihm stehen in diesem Fall ausschließlich die Optionen Sach- und Guthabenprämie zur Verfügung.
    1. Nach erfolgreicher Vermittlung verjährt der Anspruch auf Einlösung der Prämie innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 195,199 BGB).
  13. Barprämie
    1. Vermittelt ein Empfehler mindestens 5 Neukunden, so bietet ihm congstar als weitere Prämierungsoption an, die Prämie für weitere erfolgreiche Empfehlungen per Überweisung direkt auf ein vom Empfehler benanntes Bankkonto im Inland zu überweisen (sog. „Barprämien). Hierzu ist eine gesonderte Registrierung des Empfehlers unter Angabe der entsprechenden Kontodaten erforderlich. Der Empfehler erhält hierdurch im Programm den „Bester Freund“-Status.
    2. Eine Auszahlung erfolgt jeweils nur auf das im Rahmen der Registrierung benannte Konto. Nach Registrierung kann der Empfehler für jede erfolgreiche Vermittlung wählen, ob er die Option „Barprämie“ oder eine der anderen Prämierungsoptionen nutzen möchte. Eine vollständige/anteilige Übertragung der Barprämie auf den Empfohlenen ist nicht möglich.
    3. Der Empfehler verpflichtet sich, bei einer Freischaltung seines Accounts für die Option „Barauszahlung“ wahrheitsgemäß anzugeben, ob er als Privatperson oder im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit als Selbständiger, Gewerbetreibender oder Freiberufler am „Freunde werben“-Programm teilnimmt und ob er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ein Wechsel des Status ist möglich. Soweit der Beste Freund vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält er zusätzlich zu der in der Prämierungsregelung genannten Prämienhöhe die gesetzliche Mehrwertsteuer, welche er an sein Finanzamt abführen muss.
    4. Die Abrechnung der Barprämie erfolgt monatlich jeweils für den vorangegangenen Monat. Die Gutschrift auf das vom Empfehler benannte Konto erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abrechnung. Im Freude werben-Cockpit können jeweils die letzten 12 Abrechnungen eingesehen und heruntergeladen werden.
Verwendung von Informationen und Daten des Empfehlers und des Geworbenen

In Ergänzung zu den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen.

  1. Die congstar GmbH erhebt, verwendet und nutzt personenbezogene Daten des Empfehlers und des Geworbenen ausschließlich im Rahmen der Abwicklung des „congstar Freunde werben“ Programms. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Empfehler und/oder der Geworbene haben in die Datenverwendung eingewilligt oder congstar GmbH ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.
  2. Mit jeder Empfehlung, die der Werber rausschickt, wird für ihn ein persönlicher Account für das Freunde werben-Cockpit erstellt. In diesem Cockpit werden die Daten zu jeder Empfehlung des Werbers gespeichert. Dem Empfehler wird in dem Cockpit der Status seiner Empfehlung(en) angezeigt.
    1. Werber: Informationen in Bezug auf die Empfehlung(en) sowie zum Werber werden bis zum Ende des Freunde werben-Programms gespeichert. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, sich von dem Freunde werben-Programm abzumelden und/oder der Speicherung der Daten zu widersprechen. Die Daten werden dann gelöscht. Mit Löschung der Daten ist es nicht mehr möglich an der Option „Beste Freunde“ teilzunehmen, da hierfür die erfolgreichen Vermittlungen über den gesamten Zeitraum gerechnet werden.
    2. Geworbener: Der Name des Geworbenen wird drei Monate gespeichert. U.a. für den Zweck der Abwicklung von Retouren sowie bei fehlerhaften Prozessen, z.B. nicht eingegangene Bestellung.
    3. Status-E-Mails: Im Cockpit sind die Status-E-Mails standardmäßig aktiviert. Ändert sich der Status einer Empfehlung, erhält der Werber eine Status-E-Mail und wird über die Änderung informiert. Diese können jederzeit ausgeschaltet werden. Hierzu muss der Werber einfach das Häkchen „Ich möchte Status-E-Mails erhalten“ wegklicken. Das Einschalten der Status-E-Mails ist über dieses Häkchen jederzeit wieder möglich.
  3. Option „Beste Freunde“: Wenn der Empfehler fünf erfolgreiche Vermittlungen hat, kann er sich für die Option „Beste Freunde“ freischalten lassen. Ab der 6. Erfolgreichen Vermittlung kann der Werber dann wählen, sich die Prämie auf sein Bankkonto überweisen zu lassen. Für diese Option werden die Bankdaten des Werbers benötigt und gespeichert. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich dieser Option und/oder der Speicherung der Bankdaten zu widersprechen. Die Bankdaten werden dann gelöscht und der Werber hat dann wieder nur die vier Auswahlmöglichkeiten (ich selbst, mein Freund, ich teile, ich spende).

Stand: 23.07.2018